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Das Tagebuch der Familie Görgülü |
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| 11.01.09 |
Der 1. Strafsenat vom OLG Naumburg hat am 19.12.2008 die
Anhörungsrüge von Kazim gegen den Beschluss vom 06. November 2008 als
unbegründet zurückgewiesen. - Das OLG will somit weiterhin ein
Hauptverfahren gegen den ehemaligen 14. Senat, wegen Rechtsbeugung
verhindern.
Wir hatten mit einer Ablehnung unserer Anhörungsrüge gerechnet. Deshalb
hatten wir vorsorglich fristgerecht eine Verfassungsbeschwerde
eingelegt. Das OLG Naumburg hat auf seiner Pressemitteilung Nr. 13 / 08 das Jahr 2009 als „Jahr des Familiengerichts“ ausgerufen. Laut Geschäftsverteilungsplan sitzt in jedem Familiensenat mindestens ein Richter der an der willkürlichen Rechtssprechung im Fall Görgülü beteiligt war. |
| 14.11.08 |
Kazim hat gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin Azime Zeycan zum
neunten Mal am 11.11.08 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Grund war der
Beschluss des 1. Strafsenates vom OLG Naumburg vom 06. November 2008. |
| 18.10.08 |
Der Landrat von Wittenberg, Jochen Danneberg (DIE LINKE) hat veranlasst, dass das Jugendamt Wittenberg seine Forderungen vom 19.09.2008 an Kazim zurückzieht.Er reagierte damit unmittelbar auf unser Pressemitteilung vom 13.10.2008 und das Antwortschreiben unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan vom 02.10.2008. |
| 12.10.08 |
Nach
neun Jahren Kampf hat Kazim nun endlich das alleinige Sorgerecht für
seinen Sohn Cristofer. Am Freitag den, 10.10.2008 bestätigte uns das
Amtsgericht Wittenberg die Rechtskraft.
Mit
der Sorgerechtenscheidung vom 28.09.2008 ist der jahrelange
erbittert geführte Kampf durch alle Instanzen gegen die Pflegeeltern und
das zuständige Jugendamt Wittenberg beendet worden. Die deutsche Mutter
hatte Christofer ohne Wissen von Kazim zur Adoption freigegeben. Der
kleine Junge wurde ohne väterliche Zustimmung danach bei Pflegeeltern
untergebracht. |
| 03.10.08 |
Das Jugendamt Wittenberg (JAW) hat Kazim mitgeteilt, dass er und sein Sohn Christofer sich an den Kosten für die Jugendhilfe zu beteiligen haben. Kazim soll nun einen Teil des gezahlten Pflegegeldes an die ehemaligen Pflegeeltern an das Land Sachsen-Anhalt zurück zahlen. Somit wird Kazim wieder in ein neues Gerichtsverfahren gedrängt. Die Verantwortung trägt die Kommunalaufsicht von Sachsen-Anhalt - personell sind dies der Amtsleiter des Landesverwaltungsamtes Herr Leimbach und der Leiter der Kommunalaufsicht Herr Harms.
Nach
Auffassung des Jugendamtes Wittenberg soll der Vater die Verletzung der
Menschenrechte für seinen Sohn und sich auch noch finanzieren.
Unsere Anwältin hat in ihrem
Schreiben vom
02.10.08 dem JAW die gesetzliche Regelung aus dem SGB VIII zitiert
und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG)
erinnert. Dieses hatte im Beschluss vom 01.02.2005 festgestellt, dass
die Haltung des JAW, Kazim dem Umgang trotz einstweiliger Anordnung des
BverfG zu verweigern, nicht hinnehmbar ist. Die Verantwortung, dass sich
das JAW an seine Bindung an Recht und Gesetz halten wird, haben die
übergeordneten Behörde, also das Landesverwaltungsamt von
Sachsen-Anhalt, zu tragen. |
| 09.08.08 |
Am 11.07.2008 war die letzte Anhörung vor dem Amtsgericht Wittenberg.
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| 21.03.08 |
Eigentlich haben wir uns gewünscht, dass wir uns in ein normales
Familienleben zurückziehen können. Christofer geht es sehr gut, er
genießt sein Leben in unserer Familie. Doch die ehemaligen
Pflegeeltern versuchen weiterhin unser Familienleben zu stören. |
| 16.02.08 |
Christofer
hat sich für ein Leben in seiner richtigen Familie entschieden |
| 04.02.08 |
Am 01.02.08 haben wir Christofer von der
Schule abgeholt. Er verbringt die gesamten Winterferien bei Kazim. Auf
seinem Halbjahreszeugnis hat er in allen Fächern eine Zwei. Kazim ist
sehr stolz auf seinen Sohn. |
| 06.01.08 |
8 Jahre
kämpft Kazim um seinen Sohn |
| 01.12.07 |
Christofer hält sich seit den Sommerferien das erste Mal wieder für fünf Tage in unserer Familie auf. Die Kommunalaufsicht unter Verantwortung
des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach, versucht
offenbar weiterhin eine Umgangsintensivierung mit dem Ziel der
Familienzusammenführung zu verhindern. Auch der Beschluss des BGH wird
ganz offensichtlich durch behördlichen Ungehorsam ignoriert. So wird der
Vormund nach unseren bisherigen Erfahrungen gesetzeswidrig
reglementiert. Wie zu erwarten war, musste uns der Vormund mitteilen,
dass Christofer nicht das Wochenende mit seinem Vater verbringen darf.
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| 24.11.07
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15 Wochen
kein Umgang, behördliches Versagen hält an. |
| 16.11.07 |
Unbeschreibliches behördliches Versagen auf gesamter Linie |
| 27.10.07 |
Auch nach dem
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26.09.2007 boykottieren die
Pflegeeltern nun seit einem viertel Jahr weiterhin den Umgang mit
Christofer. |
| 21.10.07 |
Seit 10 Wochen wird Kazim durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
unter Leitung des Präsidenten Herrn Leimbach, jeglicher Kontakt zu
seinem Sohn verweigert. |
| 29.09.07 |
Weiterhin unternimmt das Landesverwaltungsamt von Sachsen-Anhalt nichts
gegen den anhaltenden Umgangsboykott der Pflegeeltern. Sechs Wochen
wurde jeglicher Kontakt zwischen Kazim und seinem Sohn verhindert. |
| 16.09.07 |
Umgangsboykott der Pflegeeltern hält die vierte Woche an. Die
Mitarbeiterin des Jugendamtes Wittenberg, Frau Rathmann, hat den Vormund
und die Medien für die Situation verantwortlich gemacht und Verständnis
für die Pflegeeltern geäußert. |
| 02.09.07 |
Erneuter Umgangsboykott durch die Pflegeeltern.
Nach den gemeinsamen Ferien mit seinen Pflegeeltern gelang es dem
stellvertretenden Vormund nicht, mit Christofer ohne Beisein der
Pflegeeltern zu sprechen. Die Pflegeeltern lehnen eine Motivation von
Christofer ab. Der Amtsvormund Frau Strohmeyer konnte am 01.09.2007
nicht persönlich sein Mündel besuchen, da sie erkrankt ist. |
| 21.08.07 | Unsere Pressemitteilung zur Umgangsregelung bis Sommer 2008 mit dem Abschluss einer Familienzusammenführung |
| 11.08.07 |
Am 08.08.2007 musste
Kazim seinen Sohn nach drei Wochen Ferienaufenthalt in unserer Familie
wieder zurück zu den Pflegeeltern bringen. Dies war unsere schwerste
Fahrt. Christofer hat seine ganze Familie in Deutschland kennen gelernt und ausgiebig mit seinen Freunden aus der Kirchengemeinde Gollma gespielt. Der Vormund, Frau Strohmeyer, hatte sich regelmäßig telefonisch über Christofers Befinden erkundigt und mit ihm gesprochen. Am 20.07.2007 haben wir einen Beschluss vom AG Wittenberg – Vormundschaft – erhalten. Christofer Vornahme wurde um seinen Rufnahmen R und Ibrahim erweitert. Kazim hatte den Vormund gebeten einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Vormund hatte Christofer versprochen, dass er alles tut damit er seinen von den Pflegeeltern gesetzwidrig erhaltenen Vornahmen R behalten darf. Christofers Vertrauen zu seinem Vormund wurde enorm gestärkt. |
| 20.07.07 |
Gestern haben wir Christofer für 3 Wochen Ferien in unserer Familie
abgeholt. Bis zum Termin war nicht sicher, ob Christofer von den
Pflegeeltern zu seinem Vater gelassen wird. |
| 08.07.07 |
Am Freitag, den 06.07.2007 fand nach fast
8 Jahren im Landesverwaltungsamt von Sachsen-Anhalt ein erstes Gespräch
zwischen Jugendamt, Vormund und Kazim statt. Bisher hatten die
verantwortlichen Behörden Gesprächs- und Hilfeangebote für Kazim immer
wieder verweigert. |
| 24.06.07 |
Nach drei Jahren Umgangsvereitelung
konnte Christofer das erste Mal am Johannisfest in der Kirchengemeinde
Gollma teilnehmen. Wie jedes Jahr haben wir mit den Kindern türkisches
Fladenbrot gebacken. |
| 18.05.07 |
Das Jugendamt Wittenberg und die Kommunalaufsicht bereiten
offensichtlich die Einstellung der Umgänge zwischen Kazim und Christofer
Görgülü vor, mit dem Ziel die Zwangsadoption zum Wohle der Pflegeeltern
zum Erfolg zu führen. |
| 30.04.07 |
Am 13.05.2004 haben wir
uns das erste Mal mit einem Tagebucheintrag an die Öffentlichkeit
gewandt und um Unterstützung gebeten. Wir möchten uns bei allen Spendern
und Freunden für die seit drei Jahren anhaltende Solidarität bedanken.
Ohne Eure Anteilnahme hätte Kazim und seine Familie nicht dieses immer
noch anhaltende Martyrium durchgehalten Dem Jugendamt Wittenberg ist es gelungen fast 8 Jahre auf Zeit zu spielen. In einem Telefonat am 07.09.2000 erklärte der erste Vormund von Christofer, Frau Seidel, der damaligen Verfahrenspflegerin gegenüber: „Die Zeit würde auch für sich sprechen …“ Am 18.09.2000 äußerte die Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle, Frau Jacopi, das es sich um Teamentscheidungen handelt und bekräftigte: „Sie würden nicht aufgeben und alles für die Pflegefamilie und das Kind unternehmen …“ |
| 03.04.07 |
Am
vergangenen Wochenende konnte Christofer wieder ein sehr schönes
Wochenende in unserer Familie verbringen und intensiv mit seinem Vater
spielen. Wir waren in Leipzig ein Ostergeschenk einkaufen. Christofer
fühlt sich jedenfalls in seiner Herkunftsfamilie sehr wohl.
Kazim macht sich sehr große Sorgen um das wohlergehen von Christofer in der Pflegefamilie. |
| 18.03.07 |
Kazim und sein Sohn Christofer Görgülü, haben wieder ein sehr schönes
Papawochenende verbracht. Christofer fühlt sich sehr wohl bei seinem
Vater. Es ist immer wieder eine sehr große Freude Vater und Sohn beim
Spielen zuzusehen. |
| 04.03.07 |
Die
Sozialarbeiterin, Frau Rathmann vom Jugendamt Wittenberg kam wieder ohne
Christofer zum Umgangstermin. Sie behauptete, dass Christofer angezogen
sei, aber nur mitkommen wird, wenn er nicht bei Kazim übernachten muss.
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| 23.02.07 |
Heute hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde von Kazim wegen der
erneuten Umgangseinschränkung und -verletzung des rechtlichen Gehörs
nicht zur Entscheidung angenommen. |
| 17.02.07 |
Kazim wurde unter Umgehung seiner Anwältin vom Jugendamt Wittenberg
erneut aufgefordert, seine finanzielle Situation offen zu legen, damit
der von ihm zu zahlende Unterhalt, für eine Dauerpflege seines Sohnes
bei den Pflegeeltern, festgelegt werden kann. |
| 03.02.07 |
Die Pflegeeltern und das Jugendamt Wittenberg haben die
erst beste Gelegenheit genutzt, um wieder Umgang zu verhindern.
Christofer wurde wieder für das Vertrauen seinem Vormund gegenüber mit
Umgangsboykott bestraft. |
| 28.01.07 |
Im Internet wurde der Geschäftsverteilungsplan vom OLG
Naumburg veröffentlicht. |
| 21.01.07 |
Der 8. Senat des OLG-Naumburg hat unserer Anhörungsrüge
abgelehnt. In der Zurückhaltung zahlreicher Schriftsätze während des
Verfahrens, sieht dieser somit keine Verletzung des rechtlichen Gehörs. |
| 06.01.07 |
Unsere Anwälte haben Rechtsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof, gegen die Sorge- und Umgangsrechtsentscheidung vom
15.12.2006 vom 8. Senat des OLG Naumburg eingelegt. |
| 29.12.06 |
Am 27.12.2006 haben wir eine Anhörungsrüge sowie eine
Gegendarstellung beim OLG Naumburg eingereicht. |
| 23.12.06 |
Heute hatte Kazim nur 7 Stunden Umgang mit seinem Sohn, da
Chrsitofer nicht mehr bei seinem Vater schlafen darf. |
| 17.12.06 |
Mit dem Urteil des 8. Senates vom Oberlandesgericht
Naumburg – rechtssprechende Institution der Bundesrepublik - hat sich
Deutschland nach unserer Auffassung gegen die Anerkennung und Umsetzung
der Rechtssprechung des EGMR entschieden. |
| 09.12.06 |
Vom beauftragten der Kommunalaufsicht wurde uns
mitgeteilt, dass gegen uns Anzeige erstattet werden soll,
wenn
weiterhin der Eindruck erweckt werden sollte, dass die Mitarbeiterinnen
des Jugendamtes Wittenberg Menschenrechtsverletzung begehen.
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| 04.12.06 |
Von fremden Leuten haben wir erfahren, dass die Richter
des OLG Naumburg die für Ende Oktober angekündigte Urteilsverkündung bis
auf unbestimmte Zeit verschoben haben. Später erhielten wir die
Nachricht, dass ein Richter erkrankt sei.
Wir haben
uns jetzt mit der Bitte um Sachstandsmitteilung
an das
Gericht gewand. |
| 25.11.06 |
Nach 12 Wochen Umgangsboykott durch die Pflegeeltern, darf Christofer seinen Vater endlich wieder sehen. Die Chefin des Sozialen Dienstes vom Jugendamt Wittenberg, Frau Pelz, und eine weitere Mitarbeiterin hielten sich im Haus der Pflegeeltern auf. Sie überwachten die Vorbereitung von Christofer zum Umgang mit seinem Vater. Die Jugendamtsmitarbeiterin war erstaunt über die unkomplizierte Kontaktaufnahme und das schnelle Einsteigen von Christofer in unser Auto. Der Anwesenheit der Jugendamtsmitarbeiterinnen von Wittenberg steht Kazim trotz gelungener Übergabe von Christofer zum Umgang sehr kritisch gegenüber. Er kann diesen Mitarbeitern kein Vertrauen entgegen bringen, da vor allem Frau Pelz maßgeblich an den sieben Jahren Kindesentzug mit verantwortlich ist. Kazims Befürchtungen, dass sein Kind nun wieder für taktische Spielchen der Pflegeeltern und des Jugendamtes Wittenberg missbraucht wird, haben sich leider bestätigt. Kazim ist der Auffassung, dass die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Wittenberg weiterhin die Pflegeeltern bei der Verhinderung von regelmäßigen Kontakten unterstützen. |
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| 17.11.06 |
Wir bedanken uns bei Herrn Jäger für seien Einsatz
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| 11.11.06 |
Die 10. Woche Umgangsboykott durch die Pflegeeltern. |
| 27.10.06 |
Bereits wieder die 8. Woche Umgangsboykott durch die Pflegeeltern. Der Pflegevater trat dem Vormund gegenüber äußert aggressiv auf. Er verweigerte die Übergabe von Christofer und gestattete erst nach ca. einer halben Stunde den Vormund mit Christofer zu sprechen. Christofer freute sich auf die geplante Wochenendreise mit seinem Vater. Gewaltsam verhinderte der Pflegevater, dass Christofer zu seinem Vater kommt. Laut Artikel in der Volkstimme am 25.10.06 hat die in unserm Fall eingesetzte Gutachterin auch im Benjamin-Fall in Sachsen-Anhalt ein zweifelhaftes Gutachten erstellt und wahrscheinlich nicht einmal bemerkt, dass das Kind schon während der Begutachtung Tod war |
| 14.10.06 | Weiterhin Umgangsboykott durch die Pflegeeltern. Christofer war noch nicht einmal angezogen. Er hatte immer noch den Schlafanzug an. Der Pflegevater bestand auf einer Teilnahme am Umgang. Als wir ihm dies zusagten, erklärte er in Gegenwart des Vormundes, dass er nicht möchte, das Christofer in die Wohnung seines Vaters geht. Kazims Rechtsanwältin hat den Chef des Landesverwaltungsamtes und der Kommunalaufsicht, Herrn Leimbach, aufgefordert, Maßnahmen für die Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes festgelegten Umgangsregelungen zu ergreifen. Antwort auf unsere Schreiben und Anfragen haben wir bisher nicht erhalten. |
| 30.09.06 |
Erneuter Umgangsboykott
durch die Pflegeeltern. Trotz richterlichen Hinweises sind die
Pflegeelter nicht bereit Christofer zum Umgang zu bringen.Am 25.09.2006 hatten
wir nach Aussage der Richter die letzte Anhörung vor dem OLG Naumburg.
Die Richter wollen in den nächsten drei Wochen abschließend entscheiden. |
| 16.09.06 |
Erneuter Umgangsboykott
durch die Pflegeeltern. Als der Pflegevater uns kommen sah, lief er nach
unserer Auffassung bewusst in Richtung seines Hauses. Christofer war
nicht anwesend. Nachdem wir uns durch Hupen bemerkbar gemacht hatten und
ausgestiegen waren, teilt uns der Pflegevater von der gegenüber
liegenden Straßenseite aus mit, das Christofer aufgrund der Vorkommnisse
von vor 14 Tagen den Umgang verweigern würde. Christofer hatte das erste
Mal gemeinsam mit einer Freundin bei uns übernachtet. |
| 03.09.06 | Christofer hat das erste Mal mit Zustimmung des Amtsvormundes bei seinem Vater übernachtet. Gemeinsam mit seiner Freundin und seiner Schwester hatten wir die Schulanfangsfeier in der Kirchengemeinde Gollma besucht. Anschließend waren wir bei seinem Freund Peter zur Familienfeier eingeladen. Das Landgericht Dessau hat uns mitgeteilt, dass der Amtsvormund vom Landesverwaltungsamt den Antrag des Jugendamtes Wittenberg von 2001, zur Ersetzung der Zustimmung von Kazim zur Adoption zurückgezogen hat. Damit können die Pflegeeltern vorläufig Ihre beabsichtigte Adoption nicht mehr erzwingen. Allerdings soll Kazim einen Teil der Kosten tragen. Unser Befangenheitsantrag gegen die jetzigen Richter des 8. Senates des OLG Naumburg wurde als unbegründet zurück gewiesen. In den dienstlichen Äußerungen der Richter wurde nicht zu einem einzigen der 16 genannten Befangenheitsgründe Stellung genommen. |
| 18.08.06
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Nach neun Wochen
Umgangsboykott hat Kazim heute wieder einmal seinen Sohn sehen dürfen.
Um Christofer nicht unnötig einer Stresssituation auszusetzen, hatten
wir den Vormund gebeten, nach dieser langen Umgangsunterbrechung,
Christofer von den Pflegeeltern abzuholen und zu uns nach Hause zu
bringen. Der Vormund ist unserer Bitte nachgekommen und hatte Christofer auf der Fahrt zu uns, auf die nächsten Umgänge mit seinem Vater sehr gut vorbereitet. Christofer kam locker und fröhlich bei uns an. Wir konnten nahtlos an den letzten Umgang vor neun Wochen anknüpfen. |
| 18.08.06 | Weiterhin anhaltender
Umgangsboykott durch die Pflegeeltern. Auch am 04.08.06 wird Kazim
seinen Sohn nicht sehen. Die Pflegeeltern sind mit unbekanntem Ziel
verreist. Der Vormund erhält derzeit keinen Zugang zu Christofer. Am 24.07.06 war der Vormund am Kur-Ort von Chrisofer. Er wollte Christofer für einen Umgang mit seinem Vater abholen. Die Pflegemutter verweigerte die Herausgabe. Auf drängen der Pflegemutter hatten die Ärzte einer Verlängerung der Kur zugestimmt. Dadurch musste bereits der Umgang am 22.07.06 ausfallen. Im Anschluss an die Kur sind die Pflegeeltern in einen mehrwöchigen Urlaub gefahren, obwohl die Zustimmung des Vormundes fehlt. Der Aufenthaltsort von Christofer ist nicht genau bekannt. |
| 21.07.06
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In der Verhandlung
am 17.07.06 im OLG Naumburg mussten wir gegen die Richter des 8. Senates
aufgrund der bisherigen Verfahrensführung und dem Ignorieren zahlreicher
Anträge unserer Rechtsanwältin, einen Befangenheitsantrag stellen.
In dem Antrag führten wir
16 Gründe auf. Die Richter des 8. Senates müssen jetzt ihre dienstlichen
Äußerungen abgeben und ein anderer Senat muss danach über unseren Antrag
entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung dürfen die Richter in unserem
Fall nicht mehr tätig werden. Die Pflegeeltern haben ohne Zustimmung des Vormundes die Mutter-Kind-Kur verlängert. Dadurch wird auch der am 22.07.06 der festgelegte Umgang ausfallen. Anschließend fahren die Pflegeeltern für drei Wochen in den Urlaub und schaffen es somit Christofer ca. 10 Wochen seinem Vater zu entziehen. |
| 07.07.06
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Auf der Online-Seite von
Stern wurde ein Artikel über sie Schließung des privaten
Adoptionsvermittlungsverein ICCO in Hamburg veröffentlicht. Gegen die
ehemalige Vorsitzende und den Stellvertreter dieses Vereins ermittelt
die Staatsanwaltschaft wegen bandenmäßigen Kinderhandels und
Veruntreuung. Bei dem benannten Stellvertreter handelt es sich um den
Anwalt P. H. der Pflegeeltern. Wir haben uns immer gefragt, wieso die Pflegeeltern wieder einen Anwalt gewählt haben, der so vehement gegen den leiblichen Vater eingestellt ist. Bereits die Anwältin des Jugendamtes Wittenberges, die parallel sehr lange die Pflegeeltern vor Gericht mit vertreten hatte, äußerte immer wieder Unwahrheiten, die all zu gern von den Richtern des OLG-Naumburg zur Kenntnis genommen wurden und werden. |
| 01.07.06
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Wieder haben es die
Pflegeeltern geschafft, dass Kazim voraussichtlich den ganzen Sommer
seinen Sohn nicht sehen darf. Der Vormund teilte uns mit, dass die
Pflegemutter mit Christofer und seinem Adoptivbruder wiederholt eine
Mutter-Kind-Kur angetreten haben. Dadurch kann Kazim bis zum 22.07.06, durch den Boykott der vergangenen Woche, für 5 Wochen sein Kind nicht sehen. Am 22.07.06 soll zwar Umgang stattfinden, aber der Vormund kann einen erneuten Boykott durch die Pflegeeltern nicht ausschließen. Vielleicht fahren aber die Pflegeeltern auch sofort für weitere drei Wochen in den Urlaub. Eine genaue Auskunft konnte der Vormund uns noch nicht geben, da die Pflegeeltern nur über ihren Anwalt mit dem Vormund kommunizieren und ihrer Informationspflicht dem Vormund gegenüber nicht nachkommen. |
| 24.06.06
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Wieder Umgangsboykott durch
die Pflegeeltern. Vergebens wartete Kazim heute am Übergabeort auf
seinen Sohn. Die Pflegeeltern hatten die Jalousien in ihrem Haus
herabgelassen und auf Kazims Klingeln hin nicht die Tür geöffnet. Der
Vormund hatte noch gestern die Pflegeeltern angewiesen Christofer an
Kazim zu übergeben, damit wir an dem seit langem geplanten Johannisfest
in der Kirchengemeinde Gollma teilnehmen können. Die Kinder hatten Christofer beim letzten Umgang bei uns zu Hause besucht und noch einmal zum Johannisfest eingeladen. Kazim backt jedes Jahr zum Johannisfest mit den Kindern der Gemeinde und mit den behinderten Kindern der Außenwohngruppe türkisches Fladenbrot. Die Kinder haben Kazim gefragt warum Christofer nicht gekommen ist. Wir haben ihnen wahrheitsgemäß erklärt, dass die Pflegeeltern Christofer einfach nicht aus dem Haus gelassen haben. |
| 13.06.06
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Wieder Umgangsboykott durch die Pflegeeltern. Vergebens wartete Kazim am vergangenen Sonnabend, den 10.06.06 auf seinem Sohn. Obwohl der Amtsvormund die Pflegeeltern aufgefordert hatte, Christofer an seinem Vater zum Umgang zu übergeben, sind diese in ein Wochenendurlaub gefahren. Sie ignorieren immer wieder die seit langem festgelegten Umgangstermine und ignorieren die Anweisungen des Amtsvormundes. Für uns entsteht der Eindruck, dass das provokative Verhalten der Pflegeeltern mit der Einstellung der Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen im Jugendamt Wittenberg und die Pflegeeltern durch die Staatsanwaltschaft Dessau, zusammenhängt. Gegen die Pflegeeltern, dem abgesetzten Vormund aus Wittenberg und die Verfahrenspflegerin waren mehrere Anzeigen wegen Kindesentzug, Personenstandsfälschung, Urkundenfälschung und alle anderen in Betracht kommenden Straftaten gestellt worden. |
| 20.05.06 |
Obwohl die Pflegeeltern nicht Beteiligte an dem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sind, beantragen sie immer wieder gemeinsam mit der Verfahrenspflegerin, dass der Umgang zwischen Kazim und seinem Sohn ausgesetzt bzw. unterbunden werden soll. Immer wieder versuchen die Pflegeeltern die festgelegten Umgangstermine zu verhindern. |
| 12.05.06 | Am 09.05.06 hatten wir
eine Anhörung vor dem OLG Naumburg. Der neue vorsitzende Richter führte die Verhandlung sehr sachlich und ruhig. Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Die Gutachterin las 5,5 Stunden lang ihre Ausführungen vor. Zu Beginn der Verhandlung lehnten die Richter die Fassung eines schriftlichen Gutachtens ab, entschlossen sich aber dann doch, die Gutachterin zur Übergabe ihres Gutachtens in Schriftform zu verpflichten. Hierfür benötigt die Gutachterin fünf Wochen. |
| 06.05.06 | Heute waren wir mit
Christofer im Leipziger Zoo. Heute haben wir Chrsitofer wieder ohne
Anwesenheit des Vormundes vom Pflegevater übergeben bekommen. Am
09.05.06 haben wir wieder einmal eine Anhörung vor dem OLG Naumburg. Unsere Erwartungen sind nicht sehr hoch gesteckt. Kazim hofft, dass sich die Pflegeeltern und die derzeitige Verfahrenspflegerin sowie deren Helfer mit Ihren Forderungen, den Umgang zwischen Kazim und Christofer zu unterbinden, nicht durchsetzen werden. Noch immer setzen die Pflegeeltern alles daran, gemeinsam mit Ihren Helfern die Zwangsadoption durchzusetzen. |
| 22.04.06 | Aufgrund der Verweigerung
der Pflegeltern am 15.04.06, Christofer zum Umgang Kazim zu übergeben,
hatte heute der Amtsvormund Christofer zum Übergabeort begleitet. Gemeinsam mit Christofers großer Schwester Ulrike sind wir in die Kirchengemeinde gefahren. Ulrike hatte anlässlich der Goldenen Konfirmationsfeier im Kirchenchor gesungen. Gemeinde wurden wir herzlich begrüßt. Kazim und Christoffer spielten mit den anderen Kindern Fußball. Gemeinsam aßen wir zu Mittag. Christofer fühlte sich sehr wohl. |
| 15.04.06 | Erneuter Umgangsboykott,
wieder verweigern die Pflegeeltern die Übergabe von Christofer an Kazim.
Ein kontinuierlicher Umgang wird immer wieder von den Pflegeeltern
verhindert. Christofer wurde beim letzten Umgang am 01.04.06 von seiner neuen Freundin und dem Pfarrer der Kirchengemeinde Gollma zum heutigen Osterlammbacken mit den Kindern der Gemeinde eingeladen. Er hatte sich sehr gefreut und wollte auch ein Osterlamm für seinen Adoptivbruder backen. |
| 01.04.06 | Heute hatten wir leider nur fünf Stunden mit Christofer zusammen sein dürfen. Erstmals hatten wir einen Freund mit seiner Tochter, die wie Christofer in die erste Klasse geht, zu Besuch. Christofer hat seiner neuen Freundin stolz seine Meerschweinchen gezeigt. Wir haben gemeinsam Mittag gegessen und viel Spaß gehabt. Seine neue Freundin hat Christofer in 14 Tagen zum Osterlammbacken eingeladen. Da werden auch noch andere Kinder kommen. Christofer hat sich sehr über die Einladung gefreut. Er möchte auch ein Osterlamm für seinen Adoptivbruder backen. |
| 19.03.06 | Gestern waren wir in
Magdeburg auf einer Protestkundgebung. Aus allen Teilen von Deutschland
waren ebenfalls betroffene Väter, Mütter, Großeltern und Zweitfrauen
angereist. Sogar aus Frankreich und der Türkei erhielten wir in
Magdeburg Unterstützung. Wir möchten uns für die große Anteilnahme und Solidarität für Kazim und seinen Sohn bedanken. Immer wieder stellen wir uns die Frage, ob die Kommunalaufsicht in Sachsen-Anhalt die Verfahren vor dem OLG Naumburg deshalb aufrechterhält, damit die Pflegeeltern keine Nachforderung für das entgangene Pflegegeld stellen können. Für die vergangen 6 Jahre sind dies alleine schon fast 60.000 €. Mit jedem weiteren verschleppten Monat kommen weitere ca. 800 € dazu. Die Gerichtskosten sind dagegen nur Penuts. Eine andere Erklärung könnte sein, dass man in Deutschland einem „Türken“ kein Sorgerecht für sein Kind übertragen möchte. Oder soll durch das Aufrecherhalten der Verfahren der begangene Rechtsbruch kaschiert werden? |
| 10.03.06 | Am 09.03.06 hat das OLG
Naumburg seinen Beschluss vom 28.02.06, den Umgang zwischen Kazim und
seinem Sohn auszusetzen, aufgehoben, da die von der Gutachterin
beabsichtigte Mediation gescheitert war. Kazim war auf Grund der diskriminierenden Ereignisse in der Anhörung am 28.02.06 nicht bereit, ohne einen Beistand an Gesprächen mit der Gutachterin und dem Pflegevater teilzunehmen. Die Gutachterin lehnte daraufhin die Mediation ab. |
| 04.03.06 | Kazim fuhr Freitagabend
20:00 Uhr von Gräfenwöhr bei Bayreuth nach Hause. Aufgrund der starken
Schneefälle und der vielen Staus kam er erst am 04.03.06 3:00 Uhr zu
Hause an. 7.00 Uhr musste er schon wieder aufstehen, um nach Magdeburg
zum Mediationsgespäch mit dem Pflegevater zu fahren. Die Gutachterin erklärte, dass für ihn das Gespräch heute nicht stattfinden wird, da sie vom Gericht keinen Spielraum für eine Veränderung der Bedingungen hat. Grund für die Ablehnung der Gespräche von der Gutachterin Frau von Gehlen und dem Pflegevater war, die von Kazim gewünschte Teilnahme eines Beistandes. |
| 01.03.06 | Kazim hat enttäuscht
feststellen müssen, dass die Willkür der vergangen Jahre am OLG Naumburg
für ihn kein Ende findet. Er ist der Auffassung, dass durch erneute
Verfahrensverschleppung ausschließlich auf die Befindlichkeiten der
Pflegeeltern abgestellt werden soll. Die Umsetzung der Beschlüsse des
EuGMR und des BverfG sollen umgangen werden. Wieder einmal fand eine Anhörung im OLG Naumburg statt. Die türkische Botschaft hatte nach Kazims Antrag auf Beistand einen Beobachter geschickt. Erstmals durfte dieser der Verhandlung beiwohnen. |
| 24.02.06 | Vor zwei Jahren am 26.02.04
hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR), Kazim in
seinem Kampf um sein einziges Kind Recht gegeben. Der EuGMR stellte unter anderem fest, (45) dass ein Staat in Fällen, in denen nachweislich Familienbande zu einem Kind bestehen, so handeln muss, dass diese Bande sich weiter entwickeln können. Demzufolge ist jeder Staat verpflichtet, auf die Zusammenführung eines leiblichen Elternteils mit seinem Kind hinzuwirken. |
| 06.01.06 | Kazim wird am 13.01.06 aus der Türkei zurückkommen. Er musste dringend zu seiner schwerkranken Mutter reisen. Sie wollte unbedingt ihren Sohn sehen und hatte seit zwei Monaten immer wieder Kazim gebeten in die Türkei zu kommen. Kazim hatte Christofer beim letzten Umgang gesagt, dass er zu seiner Großmutter fliegen muss. Kazim hofft, dass Christofer die Postkarte aus der Türkei und die Weihnachtsgrüße auf CD erhalten hat. Da mir nicht ermöglicht wurde, Christofer zu Weihnachten die Grüße von seinem Vater direkt zu übergeben, konnte ich nur einen Brief an Christofer schicken. |
| 10.12.05 | Heute waren wir in Naumburg
zu einer Anhörung vor den OLG-Richtern. Kazim ist sehr enttäuscht, da weiterhin nicht beabsichtigt ist über das Sorgerecht zu entscheiden. Der Senat beabsichtigt erst einmal ein Gutachten einzuholen, da er hohe Anforderungen an die Ausübung des Sorgerechtes stellt. Das die Pflegeeltern weiterhin die Zwangsadoption betreiben, scheint völlig belanglos zu sein. Das Jugendamt Wittenberg hat bereits am 31.03.2005 die dritte Zustimmung der Mutter von Christofer zur Adoption eingeholt. Kazim wurde über die erneute Zustimmung zur Adoption erst am 02.12.05 durch die Richter des OLG Naumburg informiert. Wieder wurde der nichteheliche Vater einfach ausgegrenzt. |
| 05.12.05 | Heute war für Kazim und Christofer ein ganz besonderer Tag. Erstmals haben wir Christofer ohne Beisein des Amtsvormundes vom Pflegevater abgeholt. Der Pflegevater begegnete uns freundlich und hatte Christofer motiviert, mit uns nach Hause zu fahren. Christofer war heute das erste Mal in unserem Haus und hat sein Kinderzimmer gesehen. Drei Stunden haben wir gespielt. Auch als wir Christofer zurück gebracht hatten, konnten sich der Pflegevater und Kazim freundlich begegnen. Kazim hofft, dass wir auf dem heutigen Erfolg aufbauen können. Für Christofer ist es sichtlich einfacher, wenn die Pflegeeltern die Kontakte zu seinem Vater zulassen. |
| 26.11.05 | Kazim hatte heute erstmals einen freien Umgang. Der Vormund kam ca. 5 Minuten später zum Treffpunkt. Der Pflegevater, Christofer, Kazim und ich, haben mit einander gesprochen und ohne Komplikationen auf den Vormund gewartet. Ohne Diskussion hat der Vormund Christofer an Kazim übergeben. Wir konnten mit Christofer nach Leipzig fahren. |
| 20.11.05 | Am 12.10.2005 haben wir den
Vormund aufgefordert, seine rechtswidrige Zustimmung zur Adoption zurück
zu nehmen. Weiterhin sollte uns der Amtsvormund mitteilen, ab wann und
welche psychologische Hilfe Christofer erhalten wird. Am 14.11.2005
antwortet uns der Amtsvormund, dass er keinen Handlungsbedarf sieht. Er
begründet seine Haltung mit dem Ruhen des Adoptionsverfahrens, vor dem
Landgericht Dessau. Nach wie vor unterstützt der Amtsvormund aktiv eine
Zwangsadoption von Christofer durch die Pflegeeltern.
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| 12.11.05 | Heute hatten wir das erste
Mal, nachdem Christofer dem Vormund geantwortet hatte, dass er in Kazim
seinem Auto mitfahren möchte, die Möglichkeit 6 Stunden alleine mit
Christofer den Umgang zu gestalten. Auf der Fahrt nach Halle haben wir
mit Christofer um die Wette Kopfrechen gespielt. Kazim ist begeistert
von Christofers Rechenkünsten. Zum Abschied hat Christofer gefragt, ob
wir wieder alleine in die Stadt fahren dürfen. Der Vormund hat beim OLG Naumburg beantragt, dass Kazim vom 10.12.2005 bis 21.01.2006 (6 Wochen) keinen Umgang erhalten soll. Ab dem 21.01.06 soll Kazim nur noch aller 3 Wochen die Möglichkeit erhalten, mit deinem Sohn spielen zu dürfen. In den Ferien und zu Feiertagen soll Kazim keinen Umgang erhalten. Auch zu Weihnachten soll Kazim, dem Antrag des Amtsvormundes entsprechend, keine Möglichkeit erhalten, Christofer ein Weihnachtsgeschenk zu übergeben. Der Amtsvormund möchte generell zur Begleitung des Umganges zugelassen werden. |
| 30.10.05 | Nach einer dreiwöchigen Pause hatte Kazim am 29.10.2005 wieder Umgang mit seinem Sohn. Leider mussten wir dem Auto des Vormundes hinterher fahren, da es Kazim nicht erlaubt wurde, mit seinem Sohn gemeinsam im Auto des Vormundes mit zu sitzen. Bei den letzten Umgängen war es für Christofer selbstverständlich, dass er im Auto seines Vaters mitfährt. |
| 08.10.05 | Zum 23-ten Mal müssen wir
wegen eines Widerspruches gegen einen Beschluss des Amtsgerichtes Wittenberg zum OLG Naumburg. Diesmal hat wieder die Verfahrenspflegerin vom Verein SHIA aus Dessau die Umgangsregelung der Amtsrichterin nicht akzeptiert. Obwohl die Verfahrenspflegerin nicht zu einen einzigen Umgang der letzen Wochen anwesend war, scheut sie sich nicht mit Unterstellungen und Falschbehauptungen zu argumentieren. Die Umgänge wurden nur in Anwesenheit des neuen Amtsvormundes und teilweise des Pflegevaters durchgeführt. |
| 30.09.05 | In kooperativer Abstimmung mit dem Amtsvormund hatte Kazim die Möglichkeit erhalten gestern einen Umgang mit seinem Sohn zu gestalten. Da der Amtsvormund und anschließend die Pflegeeltern in Urlaub fahren, wird der nächste Umgang voraussichtlich erst am 29.10.05 stattfinden. Wir haben den Beauftragten der Kommunalaufsicht gebeten, die Pflegeeltern zu fragen, ob sie bereit sind, Christofer am 08.10.05 einen zweistündigen Umgang mit seinem Vater, ohne Amtsvormund zu gestatten. So bräuchte der Umgang nur zwei und nicht drei Wochen ausfallen. kann. |
| 24.09.05 | Heute hat der neue Amtsvormund das erste Mal erreicht, dass Kazim ohne Anwesenheit des Pflegevaters mit Christofer Umgang durchführen konnte. Kazim war mit seinem Sohn Eisessen, spazieren und auf dem Spielplatz. Er ist sehr stolz auf seinen Sohn. Christofer hat in der Schule schon Schreiben gelernt. Er kann „Oma“, „Mama“ und „am“ schreiben. In Englisch kann er von 1 bis 10 zählen. Kazim hat Christofer die Zahlen von 1-10 in Türkisch und Zaza, seiner Muttersprache aufgezählt. Kazim hat seinen Sohn sehr lieb und hofft, dass er eine stabile Beziehung zu seinem Sohn aufbauen kann. |
10.09.05 |
Wir haben den Beauftragten
der Kommunalaufsicht dringend gebeten, den Präsidenten des
Landesverwaltungsamtes zu ersuchen, dass Christofer eine therapeutische
Begleitung erhält. Durch die plötzliche, frühzeitige Einschulung und die
weiterhin ablehnende Haltung der Pflegefamilie Kazim gegenüber und dem
unsicher wirkenden Verhalten von Christofer, ist es unserer Auffassung
nach wichtig, dass Christofer parallel zur Umgangsgestaltung auch von
einer neutralen, fachlich qualifizierten Person über seine Geschichte
behutsam aufgeklärt wird. Heute hatten wir das dritte Mal in Folge Umgang, da der neue Amtsvormund konsequent Christofer an einem neutralen Ort zu Kazim bringt und Christofer zum Spielen mit seinem Vater ermuntert. Jeder Umgang wird von dem Pflegevater beobachtet. |
| 31.08.05 | Am Sonntag den 28.08.05 konnte der Pflegevater sich persönlich davon überzeugen, dass Christofer begeistert mit seinem Vater spielt und keine Ängste hat. Gemeinsam mit dem neuen Amtsvormund hatte der Pflegevater unangekündigt Christofer zum Umgang begleitet. Kazim hatte sich nach der Begrüßung beim Pflegevater bedankt, dass er Christofer zum Umgang gebracht hat. Christofer hat ca. 2 Stunden intensiv mit seinem Vater gespielt. |
| 16.08.05 | Seit Januar 2005 haben wir
immer wieder den Amtsvormund gefragt, wann Christofer eingeschult wird.
Wir haben nie eine Antwort bekommen. Zum Umgang am 28.05.2005 hat
Christofer anscheinend selbst noch nicht gewusst, dass er in die Schule
kommt. Am 26.07.2005 teilte nun der Amtsvormund dem OLG Naumburg
überraschend mit, das Christofer am 27.08.2005 Schulanfang hat, obwohl
er noch nicht schulpflichtig ist. Wir haben in einem Schreiben an den
Präsidenten des Landesverwaltungsamtes darum gebeten, Christofer nicht
einzuschulen, da er nach unserem Kenntnisstand nicht die
Vorraussetzungen für eine vorzeitige Einschulung erfüllt und die
Sorgerechtsentscheidung beim OLG Naumburg noch nicht entschieden ist.
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| 30.07.05 | Nachdem die Richterin am AG
Wittenberg wieder ihre richterliche Tätigkeit aufnehmen konnte, da der
Befangenheitsantrag der Pflegeeltern wegen Unzulässigkeit zurück
gewiesen wurde, hat die Richterin am 15.07.2005 einen neuen Beschluss
erlassen. Das Umgangsverfahren soll nun nach nochmaliger Anhörung von Christofer in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten, entschieden werden. Mit dem Beschluss des AG Wittenberg wurde uns auch ein Schriftsatz des Landrates Dammer, des Landkreises Wittenberg zur Kenntnis gegeben. In diesem Schreiben wird deutlich, dass das inkonsequente Handeln der Kommunalaufsicht dem anhaltenden Gesetzesbruch durch den Landrat und das Jugendamt Vorschub leistet. |
| 22.07.05 | Nach wochenlangen Nachfragen haben wir nun endlich die Auskunft erhalten, dass die Pflegeeltern durch eine erneute Urlaubsreise sich in der Zeit vom 26.07.05 bis 14.08.05 der Umgangsregelung entziehen dürfen. Kazim hoff, dass die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt diese Zeit nutzen werden, um bis zum 20.08.05 die Voraussetzungen für die Durchführung eines kontinuierlichen Umgangs zwischen Kazim und seinem Sohn zu garantieren. |
| 16.07.05 | Wiederholt haben die Pflegeeltern mit einem unzulässigen Antrag, die Amtsrichterin in Wittenberg zur Untätigkeit gezwungen. Der 8. Senat des OLG Naumburg hat sich in seinem Beschluss vom 11.07.2005 klar und deutlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 13.04.05 und des Bundesverfassungsgerichtes angeschlossen. Der Amtsvormund und die mit der Umsetzung des Umgangs beauftragte Kommunalaufsicht tragen die volle Verantwortung für den anhaltenden Umgangsboykott durch die Pflegeeltern. |
| 02.07.05 | Kazim weiß nicht mehr was er tun soll, er hat große Angst um das Leben seines Sohnes. Heute wurden die Umgangspflegerin und Kazim des Grundstückes verwiesen, als sie dem Amtsvormund noch 5 Minuten Zeit für die Vorbereitung von Christofer auf den Umgang geben wollten. Die verantwortlichen in Sachsen-Anhalt unterlassen weiterhin alles, was einen Umgang mit Kazim's Sohn ermöglicht. Das Handeln der Behörden begrenzt sich auf formales Anordnen. |
| 25.06.05 | Am 23.06.2005 hat unsere Anwältin, Azime Zeycan aus Bochum, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.06.2005 erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig beschlossen, dass Kazim weiterhin jeden Sonnabend zwei Stunden Umgang mit seinem Sohn haben darf. Der durch das OLG Naumburg untersagte Umgang wurde wiederholt als willkürliche Handlung verurteilt. Durch diesen 14. Senat im OLG Naumburg wurde Kazim 14 Mal sein Recht auf Familienleben verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat auch das bisherige Verhalten der Pflegeeltern kritisiert und deren gewünschte Adoption aus Kindeswohlgesichtspunkten in Frage gestellt. Wer nun geglaubt hat, dass die Pflegeeltern ihre Boykotthaltung aufgeben werden, wurde heute in erschütternder Weise eines Besseren belehrt. |
| 15.06.05 | Seit 6 Jahren wird unter
staatlicher Aufsicht die Kinderseele von Christofer zerstört und
Christofer nicht vor Rechtsverlust bewahrt. Das Landesverwaltungsamt
wird seinem Auftrag, das Kindeswohl zu schützen, seit einem ½ Jahr nicht
gerecht. Weiterhin boykottieren die Pflegeeltern selbstsicher jeglichen Umgang zwischen Kazim und seinem Sohn. Christofer wird als Spielball für die Interessen der Pflegeeltern benutzt. Die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt unterstützen durch ihre Passivität die Machenschaften der Pflegeeltern. |
| 10.06.05 | Diese Woche fällt der Umgang wegen einer erneuten Kurzreise der Pflegeeltern wiederholt aus. Der ausgefallene Umgang soll am 18.06.05 erstmals nachgeholt werden, falls die Pflegeeltern ihre Boykotthaltung aufgeben und der Amtsvormund Christofer für den Umgang an Kazim übergibt. Am 09.06.2005 hatten wir im OLG-Naumburg eine Anhörung im Beschwerdeverfahren der Pflegeeltern, gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Wittenberg. Die Amtsrichterin hatte dem Antrag der Pflegeeltern von 2001, auf Verbleibensanordnung nicht stattgegeben. |
| 04.06.05 | Wieder Umgangsboykott,
durch die Pflegeeltern und das passive Verhalten des Amtsvormundes Lück.
Christofer wird durch die Pflegeeltern in einen schweren
Loyalitätskonflikt getrieben, der Amtsvormund nimmt dies augenscheinlich
in Kauf. Nachdem Kazim an der Haustür der Pflegeeltern geklingelt hatte, fragte er Christofer, ob dieser wieder mit zum Spielen kommt. Christofer hatte vorige Woche beim Umgang Kazim immer wieder gefragt, ob er wieder kommt. Kazim zeigt Christofer den neuen, schönen, leichten Ball. Christofer wird von der Pflegemutter schaukelnd an ihren Körper gedrückt. Nach einer kurzen Pause und einem zögernden Blickkontakt mit der Pflegemutter antwortet Christofer, das er nicht möchte. |
| 28.05.05 | Erstmals seit November 1999 hat der Amtsvormund, Frau Lück, Kazim aktiv unterstützt. Frau Lück wurde kürzlich von Dr. Topf als Amtsvormund eingesetzt, nachdem er den alten Amtsvormund wegen seiner unkooperativen Haltung aus seiner Funktion entlassen musste. Heute wurde Christofer an der Hand von Frau Lück außerhalb des Haus der Pflegeeltern zum Umgangstermin übergeben. |
| 20.05.05 | Wiederholt haben wir von der Umgangspflegerin erfahren müssen, dass der Amtsvormund nicht bereit ist, Christofer außerhalb des Hauses an Kazim zum Umgang zu übergeben. Die Umgangspflegerin rät auf Grund der anhaltenden Kindeswohlgefährdung durch den Amtsvormund und die Pflegeeltern von einem Umgang ab. In einem Schreiben haben wir uns am 11.05.2005 an den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes gerichtet. Unserer Bitte um Unterstützung und Erfüllung der Kommunalaufsicht wurde nicht entsprochen. |
| 13.05.05 | Am 10.02.2005, zwei Tage vor dem einzigen stattgefunden halbsündigen Umgang fand eine Arbeitsbesprechung mit dem 2. Beigeordneten des Landkreises Wittenberg Herrn Lehmann, den Pflegeeltern, dem Amtsvormund Frau Seidel, der Pressestelle Herrn Grahl und der Abteilungsleiterin SD Frau Pelz statt. Laut Aktenvermerk von Frau Pelz wurde die Erstellung eines neuen Gutachtens geplant, mit dem Ziel festzustellen, das der Umgang zwischen Christofer und seinem Vater eine Kindeswohlgefährdung sei. |
| 06.05.05 | Der Rechtsanwalt der
Pflegeeltern teilte uns mit, dass auch in der kommenden Woche kein
Umgang stattfinden wird. Wiederholt fahren die Pflegeeltern mit
Christofer in einen Kurzurlaub. Die Genehmigung durch den Amtsvormund stellt eine Verletzung des § 31 BverfGG dar. In Absatz (1) steht: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ |
| 30.04.05 | Die Bedingungen für einen
Umgang zum Aufbau einer Vater-Kind-Beziehung sind seit 8.01.2005 durch
das Landesverwaltungsamt zu schaffen. Es hat das Landesjugendamt
beauftragt, als Fachaufsicht auch die Aufgaben des Amtsvormundes zu
kontrollieren und anzuweisen. In diesen 5 Monaten wurde das Landesjugendamt seinen Verpflichtungen nicht gerecht. Nach wie vor findet kein Umgang statt, weil das Landesjugendamt nicht die Voraussetzungen für die Übergabe von Christofer an Kazim gestaltet. Zur Durchsetzung der Anweisungen des Landesjugendamtes ist das Landesverwaltungsamt, als gesetzliche Kommunalaufsicht, verpflichtet. Bisher wurde nicht eine einzige Anweisung umgesetzt, oder Mitarbeiterinnen für ihre Verweigerungshaltung verantwortlich gemacht. |
| 22.04.05 | Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.04.2005 eine klare Entscheidung für den nichtehelichen Vater Kazim Görgülü, im Sorgerechtsverfahren getroffen. Es positioniert sich zur Bindungswirkung an die die Beschlüsse des EuGMR und bestätigt auch inhaltlich die Feststellungen des EuGMR. Kazim erwartet, dass die verantwortlichen Organe in Sachsen-Anhalt nun endlich alle Voraussetzungen schaffen, damit der Umgang mit seinem Sohn stattfinden kann. Bisher sind die Beauftragten des Landesverwaltungsamtes (Kommunalaufsicht des Jugendamtes) nicht in der Lage, den Amtsvormund zu veranlassen, das Christofer auf einen neutraleren Boden, außerhalb des Grundstückes der Pflegeeltern, an Kazim übergeben wird. Auch die Festlegungen der vom Gericht eingesetzten Umgangspflegerin zur Umgangsgestaltung werden vom Landesverwaltungsamt nicht umgesetzt. |
| 15.04.05 | Heute hatten wir wieder eine
Gerichtsverhandlung. Am längsten war die Pause. Wieder kann das
Amtsgericht keine Festlegungen zur Umsetzung des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichtes treffen, da es durch einen
Befangenheitsantrag erneut handlungsfähig ist. Eine kleine
Mitarbeiterin des Amtsvormundes erklärt eine Richterin für befangen,
weil diese ihr unmittelbares kommunales Kontrollorgan an der
Gerichtsverhandlung teilnehmen lässt. Das Ehepaar, Pflegeeltern, erklärt eine Richterin für Befangen weil diese gleichberechtigt die Ehefrau des leiblichen Vaters ihres Pflegekindes an der Gerichtsverhandlung teilnehmen lässt. |
| 12.04.05 | Von einigen Vertretern der
Medien wurden wir gefragt ob es richtig ist, dass die nächste Anhörung
vor dem Amtsgericht Wittenberg am 15.04.2005, 12:00 Uhr stattfindet. Bis
zum heutigen Tag ist uns nicht bekannt, dass die Verhandlung verschoben
wird. Das sich die Situation unter der Regie des derzeitigen Amtsvormundes nicht ändern wird, zeigt der Brief vom 10.02.2005 an die Pflegeeltern. Hier heißt es unter anderen: „wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom 01.02.2005 keine Veranlassung gesehen hat, das Umgangsrecht auszuschließen.“ |
| 08.04.05 | Heute Nachmittag erhielten wir einen Brief der Verfahrenspflegerin zur Kenntnis, welcher an das Landesverwaltungsamt gerichtet war. In diesem Schreiben wird deutlich, dass die bisherige Kindeswohlgefährdung verursacht durch den Amtsvormund und die Pflegeeltern nicht wirksam durch die Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes beseitigt werden. Damit wird die Anordnung des BverfG vom 28.12.2004 und das Urteil des Europäische Gerichtshofes für Menschenrechte vom 26.02.2004 in Sachsen-Anhalt nach wie vor nicht umgesetzt. |
| 01.04.05 | Die zuständigen Organe in Sachsen-Anhalt sind weiterhin nicht bereit, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Urteile des BverfG vom 28.12.04 und 01.02.05 umzusetzen. Kazim und seinem Sohn Christofer wird weiterhin der Aufbau einer Vater – Kind-Beziehung verweigert. In Sachsen-Anhalt scheint es nicht möglich zu sein, die seit 5 Jahren anhaltende Menschenrechtsverletzung, begangen durch die Bediensteten des Jugendamtes Wittenberg und durch die die Pflegeeltern, abzustellen. |
| 21.03.05 | Erstmals seit 5 Jahren hat das OLG Naumburg am 16.03.2005 einen Antrag des Jugendamtes Wittenberg, der Pflegeeltern und der Verfahrenspflegerin zurückgewiesen. Eine Befangenheit der Richterin des Amtsgerichtes Wittenberg konnte nicht hergeleitet werden. Diese Beschlüsse wurde nicht von den bisherigen Richtern Dr. Deppe-Hilgenberg, Materlik und Kawa erlassen. Diesen drei Richtern wurde von neu im 14. Senat eingesetzten Richtern am 14.03.2005 erstmals bescheinigt, dass sie nicht mehr unvoreingenommen gegenüber dem Kindesvater Kazim Görgülü sind. |
| 18.03.05 | Die Pflegeeltern werden mit
Genehmigung des Amtsvormundes vom 30.03.05 bis 3.04.05 in den Urlaub fahren. Die Rahmenbedingungen für einen Umgang werden weiterhin von den Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt nicht geschaffen. Der Beschluss des BVerfG scheint nicht umsetzbar zu sein. |
| 11.03.05 | Da der Machtmissbrauch durch das Jugendamt Wittenberg und die Pflegeeltern weiterhin anhält und mir immer wieder zugemutet wird, mit anzusehen wie mein Sohn durch die Pflegeeltern und die Mitarbeiter des Jugendamtes in einen Loyalitätskonflikt gezwungen wird, sehe ich mich außer Stande, unter diesen Bedingungen vorläufig Umgang mit meinem Sohn wahrzunehmen. Ich kann der anhaltenden Kindeswohlgefährdung durch den Amtsvormund und durch die Pflegeeltern nicht mehr tatenlos beiwohnen. Auch wurden wir durch den Kreistagsabgeordneten der PDS-Fraktion, Herrn Reckziegel, vor dem Haus der Pflegeeltern beschimpft. Er parodiert immer zu unserer Umgangszeit, seit dem 19.02.2005 vor dem Haus der Pflegeeltern. Da wir diesen Herren nicht kennen, können wir auch nicht beurteilen, wer Herrn Reckziegel die Anschrift meines Sohnes bekannt gegeben hat. Ich weis nicht wer die Identität meines Sohnes noch alles kennt? |
| 06.03.05 | Wieder aktiver
Umgangsboykott durch das Jugendamt Wittenberg und die Pflegeeltern. Dr. Topf, Referatsleiter Jugend im Landesjugendamt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, erklärte uns heute, dass alle Mitarbeiter der Abteilung Vormundschaften des Jugendamtes Wittenberg krank sind. Die Sachbearbeiter der Abteilung sind, Frau Stude, Frau Werner, Frau Thamm, Frau Lück, Frau Seidel. Notwendigerweise musste Dr. Topf vom Landesjugendamt auf die Jugendamtsleiterin, Frau Wistuba zurückgreifen. Er hat Frau Wistuba schriftlich aufgefordert, Christofer auf den Umgang vorzubereiten und an den Vater zu übergeben. Doch Frau Wistuba verhinderte die Übergabe von Christofer an seinen Vater, indem sie Christofer bewusst in einen Loyalitätskonflikt brachte. |
| 26.02.05 | Trotz Anwesenheit von Dr.
Topf, Referatsleiter Jugend im Landesjugendamt des
Landesverwaltungsamtes Sachen Anhalt, haben auch heute die Pflegeeltern
den Umgang zwischen Kazim Görgülü und seinem Sohn Christofer
boykottiert. Wie in den vergangenen drei Wochen auch, fuhren wir wieder mit Spielzeugkiste, Schlitten und einigen Süßigkeiten zum Umgangsort. Wir holten den Schlüssel für das Gemeindehaus beim Pfarrer ab, stellten die mitgebrachten Spielsachen in den geheizten Raum und fuhren zum ca. 1,8 km entfernten Wohnort der Pflegeeltern. Dr. Topf und seine Begleiter erwarteten uns schon. Nach dem wir kurz besprochen hatten, dass wir keine Diskussion mit den Pflegeeltern vor Christofer führen wollen, begaben sich Kazim, Herr Topf und zwei Vertreter der Rechtsabteilung zum Haus der Pflegeeltern. Nach dem Klingeln öffnete die Pflegemutter die Wohnungstür. Christofer stand hinter dem Pflegevater und versuchte mit Kazim Blickkontakt aufzunehmen, doch der Pflegevater drängte diesen immer wieder hinter sich. Die Pflegeeltern verweigerten die Herausgabe von Christofer, da die Umgangspflegerin nicht anwesend und eine Übergabe an dem Vater kindeswohlgefährdend sei, obwohl Dr. Topf mitteilte, dass er (wie beim ersten Umgang auch) den Umgang persönlich begleiten würde. |
| 19.02.05 | Nachdem wir von unserem
Umgangstermin zurück kamen, reagierte Kazim auf den gescheiterten Umgang
mit hohem Fieber und liegt nun im Bett. Wir freuten uns alle sehr auf unseren heutigen, zweiten Umgang mit Christofer. Pünktlich 15:00 Uhr ging Kazim mit der Umgangspflegerin zur Haustür der Pflegeeltern. Uns fiel auf, dass nicht ein einziges Auto in der Nähe des Hauses der Pflegeeltern zu sehen war. Ich warte gegenüber auf der anderen Straßenseite. Zwischenzeitlich hörte ich, dass die Stimmen der Pflegeeltern laut wurden, verstand aber nicht den Gesprächsinhalt. Etwa nach 10 Minuten kommen die Umgangspflegerin und Kazim ohne Christofer von den Pflegeeltern zurück. Vom Amtsvormund/Landesjugendamt war wie befürchtet niemand anwesend |
| 14.02.05 | Am Freitag, den 11.02.05 haben ich (Celestina Görgülü) ca. 20:00 von unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan erfahren, dass das Landesverwaltungsamt für Sonnabend den 12.02.2005 kurzfristig einen Umgang mit Christofer vorbereitet hat. Nachdem mir die Umgangspflegerin Frau Förster dies bestätigte informierte ich Kazim. Er hatte mir erst nicht geglaubt und war sehr skeptisch, ob so kurzfristig und unvorbereitet ein Umgang überhaupt gelingen kann. |
| 10.02.05 | Wir haben soeben den Beschluss des BverfG vom 01.02.2005 erhalten. Wir begrüßen gemeinsam mit unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan, aus Bochum, die konsequente Haltung des BverfG. Vor allem der letzte Satz des Beschlusses ist sehr bedeutend. Wird hier ganz klar vom BverfG gesagt, das nötigenfalls die dem Amtsvormund übergeordneten Behörden Sorge zu tragen haben, das der Amtsvormund seine Bindung an Recht und Gesetz berücksichtigen wird. In Zukunft kann sich vom Landrat bis hin zur Regierung vom Land Sachen Anhalt niemand mehr der Verantwortung über die weiterhin anhaltende Menschenrechtsverletzung entziehen. |
| 04.02.05 | Seit unserer Mahnwache am 25.01.2004 haben sich die Ereignisse in unserem Fall wieder einmal zugespitzt. Aufgrund der fünf Jahre anhaltenden Menschenrechtsverletzung und der Ausgrenzung des Vaters Kazim Görgülü zu seinem einzigen Sohn Christofer, weidet sich unser Rechtsstreit nun auch in strafrechtliche Verfahren aus. Im Artikel des Wochenspiegels vom 02.02.2005 haben sich der Landrat Dammer und das Jugendamt zum ersten mal in der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet. Nachdem man seriösen Zeitschriften und öffentlich rechtlichen Medien jegliche Kommentare und Stellungnahmen verweigert hat, versucht der Landrat und das Jugendamt nun der Öffentlichkeit glaubhaft zu machen, dass der Amtsvormund ungewollt zwischen die juristischen Mühlsteine geraten ist. Dabei schreckt man nicht einmal vor Falschaussagen und Verleumdung zurück. Kazim wurde in seiner türkischen Nationalität aufs tiefste verletzt. |
| 27.01.05 | Wie bekannt ist, versuchen die Pflegeeltern unterstützt vom Jugendamt, jegliche Umgangskontakte zwischen meinem Sohn und mir auf Ewigkeit zu verhindern. Ich habe zwar das Recht, jeden Sonnabend für 2 Stunden zu meinem Sohn zu gehen und mit ihm zu spielen. |
| 24.01.05 | Heute haben wir aus der
Bild-Zeitung erfahren, dass das Jugendamt Wittenberg gegen die
einstweilige Anordnung vom 28.12.2004 des BverfG in Widerspruch gegangen
ist. Wir haben noch keine offizielle Nachricht vom BverfG erhalten. Ich
möchte unsere Leser informieren, dass der Widerspruch des Jugendamtes
nicht den Beschluss des BverfG aufhebt. Das Jugendamt verweigert also
nach wie vor rechtswidrig und willkürlich den Umgang zwischen Kazim und
seinem Sohn Christofer. Da im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
folgende klare, eindeutige Regelung festgeschrieben ist. BverfGG § 31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. § 32 (4) Der Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverfassungsgericht kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen. |
| 20.01.05 | Ich habe mir heute Ihre
Radiosendung im Väterradio angehört. Obwohl ich eigentlich nicht mehr so
schnell zu erschüttern bin, haben mich die Dialoge sehr bewegt.
Besonders die Aussagen der Kindesmutter. Zeigen diese doch sehr deutlich
das der Amtsvormund Wittenberg und das Jugendamt Leipzig Kazim von
Anfang an keine Chance geben wollten. Wenn ich dieses Mysterium nicht
selbst täglich erleben würde, hätte ich diese Geschichte wahrscheinlich
angezweifelt. Wie in der Radiosendung angekündigt, werden wir am 25.01.2005 vor dem Landrat Wittenberg, Dessauer Str. 13 vom 10 bis 13 Uhr eine stille Mahnwache abhalten. Wir bitten alle Väter, Mütter, Großeltern und Freunde , kommt zu unserer Mahnwache, wir brauchen Eure Solidarität. Wenn Ihr nicht persönlich kommen könnt, schickt Eure Freunde. Kazim und unsere Rechtsanwältin Azime Azeycan aus Bochum werden auch da sein. |
| 14.01.05 | Nachdem Christofer die
vergangene Woche krank war, hat nun der Amtsvormund (Jugendamt
Wittenberg) uns mitgeteilt, dass er generell keinen Umgang gewähren
wird. Die Einstweilige Anordnung vom 28.12.2004 des
Bundesverfassungsgerichts wird einfach ignoriert. Da der Amtsvormund ein
staatliches Organ ist, hält also seitens der Bundesregierung die vom
EGMR festgestellte Menschenrechtsverletzung weiterhin an. Wir haben am 10.01.2005 bei der Bundesanwaltskammer das Verhalten der Rechtsanwältin des Jugendamtes und der Pflegeeltern gerügt. Da neben der Verletzung der Grundrechte von Kazim auf Familie auch die Grundrechte Christofers auf ein Familienleben mit seinem leiblichen Vater seit fünf Jahren verletzt werden und die Rechte von Christofer im Widerspruch zu den Interessen der Pflegeeltern stehen, wird Christofer durch die Rechtsanwältin Carl nicht vor Rechtsverlusten geschützt. Er wird seit fünf Jahren einer staatlichen Machtüberschreitung ausgesetzt. |
| 08.01.05 | Wie zu erwarten war, verhindern die Pflegeeltern und der Amtsvormund weiterhin jeglichen Umgang zwischen Kazim und seinem Sohn. Im so genanten Entwicklungsbericht, welcher nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllt, hat der Amtsvormund bereist angekündigt, dass Christofer im Winterhalbjahr häufig zur Infektanfälligkeit neigt. Es verwundert also nicht, dass Christofer heute Mittag für längere Zeit wegen einer fieberhaften Erkrankung keinen Umgang ausüben kann. |
| 03.01.05 | Die Entscheidung des BVerfG ist natürlich ein Meilenstein. Es ist von unschätzbarer Bedeutung für Väter in Deutschland. Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung dem OLG Naumburg eine schallende Ohrfeige erteilt. Dennoch bitten wir keine übertriebenen Erwartungen zu stellen. Sowohl unsere RA A. Zeycan als auch wir beide möchten die Fronten nicht weiter verhärten. Bitte denkt alle an unser Kind. Wir appellieren an alle Beteiligten. Gebt unserem Sohn eine Chance mit seinem Vater! |
| 21.12.04 | In den letzten beiden Tagen
haben wir zwei Beschlüsse vom OLG Naumburg erhalten am 20.12.2004 hat
das OLG Naumburg seinen Beschluss vom 8.12.2004 über die Aussetzung der
Vollziehung des Umgangsbeschluss des AG Wittenberg vom 02.12.2004
aufgehoben. Mit der Begründung, dass die Untätigkeitsbeschwerde von den
Pflegeeltern, dem Jugendamt und der Verfahrenspflegerin gegen die
Amtsrichterin in Wittenberg entscheidungsreif sei. Diesen Beschluss hat
das OLG Naumburg sofort dem Bundesverfassungsgericht zugestellt, damit
der unbedarfte Leser den Eindruck erhält, dass Kazim nun Umgang ausüben
darf. Denn mit der Rücknahme der Aufhebung der Aussetzung der
Vollziehung des Umgangsbeschlusses des AG Wittenberg, würde die
einstweilige Umgangsregelung wieder in Kraft treten. Fazit: Kazim hätte
nach gestriger Rechtsprechung am 25.12.2004 ein Umgangstermin mit seinem
Sohn. Aber wie wir bereits erwartet hatten folgte heute am 21.12.2004 der Beschluss über die Untätigkeitsbeschwerde der Amtsrichterin in Wittenberg, in der zu keinem Zeitpunkt die Aussetzung des Umgangsbeschlusses beantragt wurde. |
| 17.12.04 | Seit 1999 haben wir am 15.12.2004 das vierte Mal Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen müssen, obwohl die Verweigerung des Umgangs- und Sorgerechts durch das OLG Naumburg vom EGMR als Menschenrechtsverletzung verurteilt wurde, verweigert der 14. Senat weiterhin die Beseitigung der Menschenrechtsverletzung. Selbst der Beschluss vom Bundesverfassungsgericht, dass ein anderer Senat über die Wirksamkeit des gewährten Umgangsrechtes vom AG Wittenberg zu richten hat, wird ignoriert. Immer wieder wird durch Urteile des 14. Senates des OLG Naumburg verhindert, das Kazim sein Elternrecht (Artikel 6 GG) wahrnehmen darf. |
| 09.12.04 | Wie zu erwarten war, haben
das Jugendamt, die Pflegeeltern und die Verfahrenspflegerin wieder
Beschwerde gegen die Umgangsregelung des Amtsgerichtes Wittenberg
eingelegt. Die selben Richter vom OLG Naumburg, die schon mehrfach wegen
Menschenrechtsverletzung verurteilt wurden, teilten uns wieder einmal in einem Beschluss vom 8.12.2004 mit, dass Kazim kein Umgang ausüben darf. Weiterhin hat das Jugendamt Wittenberg am 17.11.2004 das vierte mal ein fachpsychologisches Gutachten für Christofer in Auftrag gegeben. Diesmal wurde das St. Elisabeth und St. Barbara Krankenhaus in Halle mit folgendem Gutachten beauftragt: Das Gutachten soll der Klärung des Sachverhaltes dienen, „ob ein Umgangsausschluss zum Wohle des Kindes erforderlich ist bzw. ob der vom Amtsgericht Wittenberg gefasste Beschluss vom 19.03.2004, eine Gefährdung des Kindeswohles darstellt.“ Dieser Auftrag wurde erteilt nachdem das Jugendamt aus prozesstaktischen Gründen seine Beschwerde zu dem Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 19.03.2004 zurückgezogen hatte. Wie oft darf man in Deutschland Menschenrechtsverletzung wiederholen? Wie oft muss sich Kazim noch der Willensbildung der Naumburger Richter zumuten? Wir wissen es nicht. Doch wir möchten all unseren Lesern mitteilen, dass wir unseren Kampf nicht eher aufgeben werden, bis Christofer weiß wer sein Vater ist. Wir werden uns niemals dieser Menschenrechtsverletzung beugen. |
| 08.12.04 | Anordnung zur
Umgangsregelung vom 19.03.2004 wurde vom Amtsgericht Wittenberg am
02.12.2004 erneut entschieden. Kazim darf ab dem 11.12.2004 jeden
Sonnabend für zwei Stunden Umgang mit seinem Sohn Christofer ausüben.
Für die ersten 4 Wochen hat Kazim eine fachkompetente Umgangspflegerin
zur Unterstützung erhalten. Der Amtsvormund ist verpflichtet das Kind
auf den Umgang mit dem Kindesvater angemessen vorzubereiten und die
Übergabe zu gewährleisten. Der Amtsvormund, das Jugendamtes Wittenberg
muss bis zum 09.12.2004 einen ausführlichen Entwicklungsbericht an
unsere Rechtsanwältin Azime Zeycan übergeben. Im Fall der
Zuwiderhandlung hat das Gericht ein Zwangsgeld bis zu 25.000,00 €
angedroht. In den zwei Wochen, während das Amtsgericht Wittenberg unseren Antrag bearbeitet hat, haben das Jugendamt und der Amtsvormund sowie die Pflegeeltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin am Amtsgericht Wittenberg, wegen Untätigkeit beim OLG Naumburg eingelegt. Wir haben hierzu wieder ein Aktenzeichen von dem bereits wegen Menschenrechtsverletzung verurteilten Senat im OLG Naumburg erhalten. |
| 22.11.04 | Aufgrund des am 21.10.2004 gegebenen richterlichen Hinweises vom OLG Naumburg, haben das Jugendamt Wittenberg und die Verfahrenspflegerin ihre Beschwerden vom 23.03.2004 zurückgezogen. Damit ist die einstweilige Anordnung des Amtsgerichtes Wittenberg vom 19.03.2004 wieder wirksam und ich habe seit dem 20.04.2004 jeden Sonnabend Umgang mit meinem Sohn Christofer. Doch dieser wird mir weiterhin vom Jugendamt und den Pflegeeltern verweigert. |
| 03.11.04 | Heute haben wir ein Schreiben vom Jugendamt Wittenberg und einen richterlichen Hinweis vom OLG Naumburg erhalten. Das Jugendamt teilt uns mit, dass Kazim keine Informationen über seinen Sohn erhält und er von weiterem Schriftverkehr Abstand nehmen soll. Der 8. Zivilsenat für Familiensachen des OLG Naumburg teilt in einem richterlichen Hinweis mit, dass er in der 47. Kalenderwoche über die vom BVerfG zurückgewiesene Entscheidung des OLG Naumburg entscheiden wird. |
| 29.10.04 | Der 8. Zivilsenat für Familiensachen des OLG Naumburg wird nun über Kazim's Vaterrechte richten. Wir freuen uns auf den 3. Familienkongress in Halle (6/7.11.04). Nach unserer Auffassung können solche Veranstaltungen wesentlich dazu beitragen, dass der Gesetzgeber veranlasst wird, die gesetzlichen Vorschriften so zu verändern, dass eine Gleichstellung der Väter erfolgt. Die familienrechtliche Benachteiligung entspricht der Diskriminierung des Mannes in der Gesellschaft. Hier müssen Lösungen gesucht und gefunden werden. Die Fragestellung des Familienkongresses geht an die Wurzeln des Übels. |
| 21.10.04 | Das Bundesverfassungsgericht hat am 14.10.2004 entschieden. Wieder müssen wir uns dem Willensbildungsprozess des OLG Naumburg unterwerfen. Allerdings dürfen diesmal andere Richter über unsere Familie richten. Was wir davon halten sollen werden wir vielleicht in 2-3 Wochen wissen. Vertrauen haben wir in das OLG Naumburg nicht. Wissen wir doch nicht in welchen Beziehungen die Richter untereinander stehen. Aber wir haben vorerst keine andere Chance, als das Schicksal unserer Familie in die Gewalt des neu benannten Senates zu geben. Wir können nur hoffen, das uns nicht noch einmal drei Jahre geraubt werden. Kazim kann es immer noch nicht fassen, das er weiterhin seinen Sohn nicht sehen darf. |
| 15.10.04 | Gestern wurden Beiträge über unsere Geschichte von der Redaktion Report Mainz und Brisant im Fernsehen ausgestrahlt. Unter anderem liefen die Beiträge in der ARD, im MDR und im NDR. Wir haben ganz viele Anrufe und e-mails über die Webseite des VAfK bekommen. Es ist überwältigend, wie viele Menschen die Machenschaften des Jugendamtes, der Pflegeeltern und die Rechtsauffassung des OLG Naumburg verurteilen. |
| 08.10.04 | Wir haben uns für den beim 3. Familienkongress an 06.11.2004 in Halle angemeldet. Wir freuen uns auch über die Teilnahme unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan. Sie wird extra aus Bochum anreisen. Wir sind der Meinung, das Genderpolitk ohne Männer nicht funktionieren wird. Nur eine wirklich garantierte Chancengleichheit zwischen Mann und Frau kann dazu beitragen, dass solche Menschenrechtsverletzungen wie in unseren Fall nicht wiederholbar sind. Hätten die Mitarbeiterin im Jugendamt nur einen Augenblick Kazim als vollwertigen Vater von Christofer gesehen und währen im Jugendamt auch Väter als Amtsvormund oder in der Adoptionsvereitlung tätig, könnten Männer es wahrscheinlich leichter haben Umgangsverweigerungen durch die Mütter und Zwangsadoptionen Ihrer Kinder zu verhindern. |
| 13.09.04 | Heute habe ich zum wiederholten male das Jugendamt Wittenberg gebeten mir einen Entwicklungsbericht und aktuelle Fotos von meinem Sohn Christofer zu übergeben. Am 26.02.2004 hatte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil gegen Deutschland festgelegt, dass ich Umgang mit meinem einzigen Sohn zu erhalten habe. Seit diesem Urteilsspruch sind nun schon wieder 7 Monate vergangen. Ich habe meinen Sohn immer noch nicht sehen dürfen. Man gibt mir noch nicht einmal Informationen über meinen Sohn. Wie lange will man meinen Sohn und mir noch das Recht auf gemeinsamen Umgang verweigern? |
| 09.09.04 | Ich möchte Ihnen mitteilen,
dass es in unserem Fall noch keine Entscheidung von einer der beiden
Kammern des Bundesverfassungsgerichts gibt. Wir hoffen aber, dass im
Umgangsverfahren unser Eilantrag bald positiv entschieden wird und wir
noch in diesem Jahr einen behutsamen Umgang mit Christofer aufbauen
können. Am 13.09.2004 wir 21:15 Uhr in der ARD eine Reportage über unseren Fall gesendet, falls nicht die Weltpolitik erschütternde Ereignisse passieren. |
| 25.08.04 | Heute hat Christofer Geburtstag. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 26.02.2004 Deutschland aufgefordert hat, Kazim und Christofer Umgang zu gewähren, dufte Kazim immer noch nicht seinen Sohn sehen. Das Jugendamt Wittenberg und die Pflegeeltern verweigern nach wie vor jeglichen Kontakte zwischen Vater und Sohn. Der Sohn Christofer hat immer noch nicht erfahren, dass er einen lieben sich sorgenden Vater hat und er Vater Kazim Görgülü hat immer noch keine Informationen über den Entwicklungsstand seines einzigen Kindes. Wie lange will man Vater und Sohn noch betrügen? |
| 19.08.04 | Das Bundesverfassungsgericht
hatte Stellungnahmen zu unserer Verfassungsbeschwerde im Umgangsverfahren angefordert. Vom Bundesministerium der Justiz, der Niedersächsischen Staatskanzlei und vom Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalt sind Stellungnahmen abgegeben wurden. |
| 16.08.04 | Heute haben wir nach fast 2 Jahren eine Antwort von der Rechtsanwaltskammer Sachsen erhalten. Wir hatten Beschwerde gegen die Rechtsanwältin Carl wegen Vertretung mehrerer Parteien eingelegt. Wie wir bereits informierten vertritt die Rechtsanwältin Carl sowohl den Amtsvormund als auch die Pflegeeltern. Die Antwort, mit der wir gar nicht mehr gerechnet hatten, verwundert uns nicht. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen konnte kein Interessengegensatz feststellen. Wenn man weiß, dass die Rechtsanwältin Carl im Anwaltsgericht Sachsen sitzt, verwundert diese Antwort allerdings nicht. |
| 16.08.04 | Am 13.08.2004 haben wir
erstmals seit 5 Jahren, das Jugendamt Wittenberg, von außen gesehen.
Dieses trostlose, unfreundlich anmutende Gebäude passt zu der
Arbeitsweise der Mitarbeiter, die für die Menschenrechtsverletzungen an
meinem Sohn und mir verantwortlich sind. Grund für unseren Besuch beim Wittenberger Jugendamt, war die Vorbereitung eines Sendebeitrages für die Sendung „Mainzer Report“ in der ARD. Wie zu erwarten war, sind das Jugendamt Wittenberg und die Pflegeeltern vertreten durch die Anwältin Carl nicht bereit, ein Interviewe vor der Kamera zugeben. |
| 06.08.04 | Am 26.07.2004 hat das
Landgericht Dessau unserer Rechtsanwältin mitgeteilt, dass die 8
Zivilkammer des LG Dessau auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts
beschlossen hat, eine Entscheidung in unserem Beschwerdeverfahren zur
Adoption nicht vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu treffen. Im Beschluss in dem Adoptionsbeschwerdeverfahren heißt es: „... wird die zuständige Beschwerdekammer des Landgerichtes Dessau keine das Beschwerdeverfahren abschließende Entscheidung vor deiner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1664/0 erlassen, nachdem der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des OLG Naumburg vom 09.07.2004 – 14 UF 60/04 – Verfassungsbeschwerde, verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer in dieselbe Richtung zielenden einstweiligen Anordnung, beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat.“ |
| 05.08.04 | Ein Richter vom
Bundesverfassungsgericht hat unserer Rechtsanwältin, Azime Zeycan
mitgeteilt, dass unsere beiden Verfassungsbeschwerden zur Prüfung
angenommen sind und nicht wie vor drei Jahren ohne Begründung abgelehnt
werden. Unsere Beschwerde zur Verweigerung des Umgangsrechtes durch das
OLG Naumburg wird in der 2. Kammer und unsere Beschwerde zur
Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg vom 09.07.2004 wird in der 1.
Kammer des Bundesverfassungsgerichtes bearbeitet. Die verantwortlichen Organe von Sachsen-Anhalt sind aufgefordert bis zum 04.08.2004 eine Stellungnahme an die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes abzugeben. |
| 23.07.04 | Wir möchten Ihnen mitteilen,
dass wir zweimal Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Wir wissen
nicht, ob unsere Beschwerden angenommen werden. Sollten sie wie vor drei
Jahren ohne Begründung abgewiesen werden, reichen wir sofort
Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
ein. Wir hoffen, dass uns dieser Weg erspart bleibt und Deutschland als
„Vertragssubjekt“ einen Weg finden wird, den Beschluss des EGMR
umzusetzen. Wir möchten uns bei allen Lesern bedanken und bitten weiterhin um Unterstützung. |
| 22.07.04 | Wir haben heute einen Schriftsatz von der Rechtsanwältin Carl, welche die Pflegeeltern und das Jugendamt vertritt, erhalten. Am 14.07.2004, am selben Tag haben wir den Beschluss vom OLG Naumburg über die Verweigerung des Sorgerechts erhalten, stellt die Anwältin Carl den Antrag beim Landgericht Dessau, dem Adoptionsverfahren Fortgang zu geben. Es wird sogar angeregt, auf das Einholen eines unabhängigen Sachverständigengutachtens zu verzichten. Wieder wird das parteiische Gutachten des Jugendamtes als ausreichend begründet. |
| 20.07.04 | Ich habe von Freunden die
Information erhalten, dass die veröffentlichte Kontonummer des
Spendenkontos nicht richtig ist. Ich habe die von der Bank geschickten
Unterlagen mit der vorab erhaltenen handgeschrieben Bankverbindung
verglichen und eine Verwechslung der Kontonummer fest stellen müssen.
Ich möchte nochmals die vollständige Bankverbindung für das Spendenkonto
bekannt geben. Empfänger: Görgülü Kontonummer: 2380420575 Bankleitzahl: 860 550 02 Bank: Sparkasse Leipzig Verwendungszweck: Spendenkonto Wir möchten uns bei allen Freunden und uns unterstützenden Menschen bedanken und bitten abgewiesene Spenden nochmals anzuweisen. Wir versichern allen Spendern, dass dieses Konto nur für die anfallenden Prozesskosten verwendet wird. Wir werden die Verwendung der Spenden öffentlich bekannt geben. Vielen Dank |
| 17.07.04 | Wir haben uns ,nachdem wir
erst einmal etwas Abstand gewinnen mussten, mit den Urteilen vom OLG
Naumburg zum Sorge- und Umgangsrecht, vom 30.06.04 und 09.07.04
auseinandergesetzt. Die Aussage, dass sich Behörden und Organe nicht an
den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofes halten müssen, wurde
Komplet in das Urteil zum Sorgerecht kopiert. Diese Feststellung wird
aber auf Seite 13 der Sorgerechtsentscheidung an Zynismus mit folgender
Aussage übertroffen: “ ... wird Christofer hoffnungslos damit überfordert sein, verständige Überlegungen über die besondere Problematik des Umgangs eines gemischtnationalen Kindes mit seinem Vater vor dem Hintergrund einer die Adoption anstrebenden Pflegefamilie anzustellen, ...“ Allein diese Äußerung eines deutschen Organs ist nicht nur diskriminierend und rassistisch, sondern verstößt auch gegen das Grundgesetz Art. 3, in dem es heißt: „ Niemand darf wegen ..., seiner Abstammung, seiner Sprache, ..., seiner Heimat benachteiligt oder bevorzugt werden.“ |
| 14.07.04 | Ich feiere heute meinen
traurigsten Geburtstag in meinem Leben. Soeben habe ich die Nachricht
erhalten, dass das Sorgerecht auch abgelehnt wurde. Unser
Befangenheitsantrag ist zu spät gekommen, angeblich ist das Urteil schon
am 09.07.2004 gefällt wurden. Unsere schlimmsten Befürchtungen sind als
eingetroffen. Wir müssen zwei Verfassungsbeschwerden einreichen. |
| 12.07.04 | Wie in meinem letzten Brief bereit angekündigt, hat das OLG Naumburg wieder Menschenrechte verletzt. Kazim Darf seinen Sohn nicht sehen. Heute früh, 9:00 Uhr kam nun das Urteil per Fas von Unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan. Wir waren mitten in den Dreharbeiten mit dem MDR. Auf 10 Seiten versuchen die Richter von Naumburg in kläglicher, gesetzeswidriger Weise ihr grausames, menschenverachtendes Urteil zu rechtfertigen. Auf Seite 8 des Urteiles zeigen sie dann, das sie nicht einmal vor Rechtsbeugung zurückschrecken. Wie sonst soll man folgendes Äußerung bewerten. „Doch bindet dieser Urteilsspruch (vom Europäischen Gerichtshof) unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt, nicht aber deren Organe oder Behörden und namentlich nicht die Gerichte...“ |
| 09.07.04 | Helft uns, Deutschland will den Ausländer Kazim Görgülü als Vater durch Zwangsadoption entsorgen, trotz einer Verurteilung durch den europäischen Gerichtshof. Soeben haben wir von unserer Rechtsanwältin telefonisch die Mitteilung erhalten, dass das OLG Naumburg ein zweites mal (wie vor drei Jahren) Kazim den Umgang mit seinem Sohn verweigert, obwohl ein Urteil des europäischen Gerichtshofes vorliegt, welches Deutschland auffordert unverzüglich Kazim Umgang mit seinem Sohn zu gestatten. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wieso es in Deutschland möglich ist, dass die gleichen Richter die eine Menschenrechtsverletzung begangen haben, wieder über uns richten dürfen. Dies hat nichts mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun, sondern mit absoluter Ignoranz. |
| 30.06.04 | Nach
wie vor werden wir immer wieder von den verschiedensten Medien angerufen
und gefragt ob Kazim nun endlich regelmäßigen Umgang mit seinem Sohn hat
und wann er das Sorgerecht erhält. Leider können wir immer noch nicht bestimmt sagen, wann das OLG Naumburg entscheiden wird. Wir haben die Information erhalten, dass Naumburg in dieser Woche zum Umgang eine Entscheidung treffen will und dass das Sorgerecht innerhalb der nächsten Wochen entschieden wird. |
| 14.06.04 | Beim lesen der Schriftsätze kann man den Eindruck erhalten, dass sich die Verfahrenspflegerin und die Rechtsanwältin inhaltlich über Ihre Schriftsätze abstimmen. So bestätigt die Verfahrenspflegerin erstmals schriftlich: „R. (Christofer) wurde mit dem Ziel in die Familie aufgenommen, ein zu Hause zu erhalten und adoptiert zu werden. Dieser Wunsch besteht nach wie vor, die Pflegeeltern hatten bisher keine Veranlassung dem Kind mitzuteilen, dass es nur zeitweilig bei Ihnen leben wird.“ Hier wird die Angst des Vaters bestätigt, dass er sein einziges Kind durch eine Zwangsadoption verlieren soll. |
| 11.06.04 | Wir
bedanken uns für die Einladung zur Demo am 19.06.2004 nach Berlin. Wir
werden kommen und auch gern über unserem Fall berichten. Wie ich bereits schon einmal berichtet habe, weigern sich die Jugendämter Leipzig und Wittenberg uns Akteneinsicht zu gewähren. Daraufhin hatten wir uns an den Datenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalt gewandt. Heute haben wir nun folgende Antwort erhalten. |
| 04.06.04 | Nachdem es in unserm Fall in
den letzten Tagen etwas ruhig war, möchte ich mich heute wieder zu Wort melden. Seit dem wir in der Öffentlichkeit stehen, erfahren wir sehr viel Anteilnahme, Zuspruch und Solidarität nicht nur von Vätern. Unser Telefon klingelt pausenlos. Ich bin beeindruckt, aber es kostet auch viel Kraft die Lebensgeschichten dieser Menschen anzuhören. Unser Engagement für unseren Sohn Christofer ist schon lange ein Kampf für das Recht vieler Kinder auf beide Elternteile geworden. |
| 27.05.04 | Heute haben wir vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfahren, dass unser Urteil vom 26.02.2004 rechtskräftig ist. Damit muss Deutschland dafür sorgen, dass mein Mann Umgang mit seinem Sohn erhält. |
| 17.05.04 | Das Jugendamt hat, ein Gutachten erstellen lassen, indem die damalige Gutachterin von 2001, Frau Knopf, heute die Aussage trifft, dass ein Umgang dem Kindeswohl schadet. Wir kennen diese Frau Knopf nicht. Sie war noch nie bei uns. Trotzdem verlangt Sie immer noch die Zwangsadoption von Kazim`s Sohn. Frau Knopf hat es nicht einmal für wichtig erachtet, den Vater kennen zu lernen. Ihre Feststellung beruht auf einer 2 stündlichen Beobachtung meines Sohnes bei der Pflegefamilie. |
| 15.05.04 | Übrigens verweigert uns, das Leipziger und Wittenberger Jugendamt Akteneinsicht. Wir werden uns in den nächsten Tagen an den Datenschutzbeauftragten wenden. Was will man uns verheimlichen? Oder soll die Akte bereinigt werden? Die angekündigte Sendung von Brisant wurde auf den 18. oder 19.05.2004 verlegt. |
| 14.05.04 | Kazim hat noch einmal
deutlich gemacht, dass er seit der Schwangerschaft der Kindesmutter um
seinen Sohn kämpft. Seit dem 2. Lebensmonat weis das Jugendamt, das er
der Vater von Christifer ist und nicht bereit ist sein einziges Kind bei
fremden Ersatzeltern aufwachsen zulassen. Er möchte selbst für seinen
Sohn sorgen, mit ihm spielen, mit ihm in Urlaub fahren können und und
und .... Kazim hat noch einmal deutlich gesagt, dass das Jugendamt und die Pflegeeltern einfach sein Kind geklaut haben. Er ist sehr traurig und wünscht sich so sehr endlich mit seinem Sohn Umgang zu haben. Er wird nie aufhören um sein Vaterrecht zu kämpfen. Niemand kann ihm seine Vaterschaft nehmen, auch kein Richterspruch. |
| 13.05.04 |
wir möchten uns für die umfangreiche Unterstützung von Väteraufbruch recht herzlich bedanken. Ohne Ihre Hilfe währe es uns nicht möglich gewesen, unseren weiterhin andauernden Kampf um das Sorgerecht für den Sohn meines Mannes in der Öffentlichkeit publik zu machen. Wie ja bekannt ist, wurde Deutschland am 26.02.2004 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, da das Jugendamt Wittenberg seit nunmehr vier Jahren alles unternimmt, um eine erneute Kontaktanbahnung meines Mannes zu seinem Sohn zu verhindern. Im Gegenteil, dass Jugendamt und die Pflegeeltern bestehen weiterhin auf einer Zwangsadoption, obwohl das Amtsgericht Wittenberg am 19.03.2004 folgerichtig auf Grund des Urteiles des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte meinem Mann ein zweites mal das alleinige Sorge- und Umgangsrecht zugesprochen hat. |